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Der verpflichtende Wiener Hundeführschein – Theorie- und Praxisteil

Beim verpflichtenden Wiener Hundeführschein wird geprüft, ob man als Halterin oder Halter richtig mit dem eigenen Hund umgehen kann.

Die Prüfung besteht aus einem Theorie- und Praxisteil.  Prüfungstermin und Ort können direkt mit den unabhängigen Prüfern oder Prüferinnen vereinbart werden.

Im Theorieteil wird im Multiple-Choice-Verfahren Wissen zu Haltung, Ausbildung, Verhalten, Gesundheit und gesetzlichen Verpflichtungen abgeprüft. Aus einem Fragenkatalog von 150 Fragen, werden insgesamt 30 Fragen ausgewählt. Davon müssen jeweils 24 Fragen im Theorieteil richtig beantwortet werden. Link: Verpflichtender Wiener Hundeführschein – Prüfungsfragen-Katalog

Im praktischen Teil werden der richtige Umgang, Pflege (anlegen von Leine, Maulkorb, Ohren-, Zahn-, und Pfotenkontrolle, …) und Gehorsam (gehen an der lockeren Leine, Sitz, Platz, …) geprüft. Weiters sollen Großstadt-Tauglichkeit und Sozialverträglichkeit von Hunden nachgewiesen werden. Die praktische Prüfung wird in drei Module unterteilt.

Praxis – Modul I

Modul I beinhaltet Aufgaben im Hinblick auf den richtigen Umgang mit Hunden. Diese Aufgaben sind an ablenkungsarmen Orten zu absolvieren. Die Halterinnen und Halter haben bei der Prüfung zu zeigen, wie

  • der Hund angeleint wird,
  • der Maulkorb angelegt und vom Hund geduldet wird,
  • die Zahn-, Ohr- und Pfotenkontrolle durchgeführt werden.

Praxis – Modul II

Modul II beinhaltet Aufgaben im Hinblick auf die Feststellung des Gehorsams des Hundes. Die Aufgaben sind an ablenkungsarmen Orten zu absolvieren. Geprüft wird die Leinenführigkeit und das Absitzen oder Abliegen auf Kommando mit oder ohne Leine.

Praxis – Modul III

Modul III beinhaltet Aufgaben zur Bewältigung von Alltagssituationen in der Großstadt. Sie sind an öffentlichen Orten durchzuführen und sollen einen Spaziergang in der Großstadt simulieren. Bei diesen Aufgaben kommen beispielsweise folgende Situationen, aus denen nur wenige ausgewählt werden, in Betracht:

  • Begegnung mit anderen Hunden,
  • Begegnung mit Joggerinnen oder Joggern,
  • Begegnung mit Radfahrerinnen oder Radfahrern bzw. Inlineskaterinnen oder Inlineskatern,
  • Begegnung mit Kinderwagen,
  • Begegnung mit Kindern,
  • Begegnung mit Menschen mit Gehhilfen,
  • Warten vor einem Geschäft,
  • Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • Bewegung durch eine große Menschenmenge,
  • Fahren mit einem Aufzug, in dem sich auch andere Menschen befinden,
  • Begegnung mit Menschen ohne Ausweichmöglichkeit (z. B. Baustelle),
  • Durchqueren eines Parks mit Kinder- und Ballspielplatz,
  • Verhalten gegenüber aufdringlichen Personen sowie
  • Verhalten in einer Hundezone.

Die Begegnung mit anderen Hunden und mit Menschen sind verpflichtende Bestandteile der Prüfung. Bei der Prüfung kommt es jedoch nicht darauf an, dass der Hund alle angeführten Situationen meistert. Entscheidend ist, dass die Teilnehmenden über ihren Hund genau Bescheid wissen, und die Situation gesetzeskonform bewältigen, sodass für den Hund kein Stress entsteht, und der Hund von seiner Umgebung nicht als Belästigung oder Bedrohung wahrgenommen wird.

Verpflichtend ist der Hundeführschein in Wien derzeit für folgende Hunderassen:

  • American Staffordshire Terrier Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Pitbullterrier
  • Rottweiler
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

sowie alle Mischlinge dieser Rassen.

Der verpflichtende Wiener Hundeführschein gilt nicht nur für Halterinnen oder Halter, sondern muss von jenen Personen absolviert werden, die einen Hund der oben genannten Rassen im öffentlichen Raum spazieren führen.
Das Mindestalter für die Teilnahme am verpflichtenden Wiener Hundeführschein ist 16 Jahre. Die Anmeldung erfolgt bei der der „Stadt Wien – Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)“.